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Kultur macht stark 2023-2027

Kultur macht stark 2023-2027

Die dritte Förderphase von "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" läuft. Nachfolgend finden Sie hier die Hilfestellungen zur Abrechnung Ihres Projekts.

Zwischennachweis

Zwischennachweis

Bei Projekten, die sich über zwei verschiedene Kalenderjahre erstrecken, müssen Sie bis Ende Februar einen Zwischennachweis erstellen. Dieser besteht aus zwei Komponenten:

  • Der ausgefüllten Belegliste mit allen Ausgaben bis zum 31. Dezember.
  • Dem für Sie in der Datenbank unter dem Punkt „zu erledigen“ bereits angelegten Zwischennachweis. Dort tragen Sie jeweils die Gesamtsummen für Honorare, Aufwandsentschädigungen und Sachausgaben ein und reichen diesen digital in der Datenbank ein.

Die ausgefüllte Belegliste sowie den ausgedruckten Zwischennachweis aus der Datenbank senden Sie uns – jeweils von Intendanz und Kaufmännischer Geschäftsführung unterschrieben – per Post zu.

Ausnahmen sind Zwischennachweise für Projekte,

  • die entweder zum Jahreswechsel noch keine Ausgaben getätigt haben (weil das Projekt in einem Jahr bewilligt wurde, aber erst im Folgejahr startet) oder
  • Projekte, bei denen das Ende der Laufzeit im Januar oder Februar liegt.

In diesen Fällen muss lediglich ein Zwischennachweis, ggf. auch über 0,00 €, in der Datenbank angelegt und digital eingereicht werden. Eine postalische Zusendung ist nicht nötig.

Verwendungsnachweis

Verwendungs-
nachweis

Verwendungs-
nachweis

Das Projekt ist abgeschlossen und Sie möchten die entstandenen Kosten zurückerstattet bekommen. Dafür haben Sie bis zwei Monate nach dem letzten bewilligten Projekttag Zeit, einen Verwendungsnachweis in der Datenbank zu erstellen. Das genaue Datum finden Sie nochmals in Ihrem Zuwendungsvertrag. Um Ihnen die Arbeit so weit wie möglich zu erleichtern, folgen hier Tipps und Hinweise zu den wichtigsten Punkten des Verwendungsnachweises:

Der Verwendungsnachweis besteht aus zwei Teilen: Der Aufstellung der Ausgaben und dem inhaltlichen Sachbericht. Es empfiehlt sich aus Einfachheitsgründen, die Ausgaben vor der Erstellung des Sachberichts zu bearbeiten.

Ausgaben

Alle entstandenen Ausgaben für Ihr Projekt tragen Sie aufgeschlüsselt nach den drei Positionen Honorare, Aufwandsentschädigungen und Sachausgaben in die Belegliste ein. Die Belegliste enthält eine bereits ausgefüllte Musterliste als Hilfestellung für Sie sowie die einzelnen Tabellenblätter A) Honorare, B) Aufwandsentschädigungen und C) Sachausgaben zum Ausfüllen. Sollten Sie bereits einen Zwischennachweis erstellt haben, führen Sie die erstellte Belegliste einfach bis zum Ende des Projekts weiter.

Um die entstandenen Ausgaben nachzuweisen, müssen bei Ihnen alle Belege, Rechnungen, Verträge und Dokumente im Original vorliegen und im Falle einer Prüfung bereitgestellt werden können. Bereits erhaltene Fördersummen für Ausgaben, für die bei einer Prüfung keine Belege vorgelegt werden können, werden zurückgefordert.

Honorare

Honorare können abgerechnet werden bis zur beantragten Höhe. Als Honorare können bei „Kultur macht stark“ nur Stunden abgerechnet werden, die zusammen mit den Teilnehmenden und im Zusammenhang mit pädagogischer Betreuung und/oder künstlerischer Anleitung umgesetzt werden. Aufträge für Tätigkeiten auf Honorarbasis (siehe auch unter Sachkosten-Auftragsvergaben), die unabhängig von der Betreuung der Teilnehmenden stattfinden, fallen unter Sachkosten. Vor- und Nachbereitung der Honorarkräfte sowie Fahrtkosten sind bereits im Stundensatz enthalten und können nicht zusätzlich abgerechnet werden.

Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:

  • die Honorarverträge aller engagierten Honorarkräfte
  • Auszahlungsbelege, denen zu entnehmen ist, wann das Honorar an die Honorarkraft ausgezahlt wurde (z.B. ein Kontoauszug oder eine Rechnung mit Stempel und Auszahlungsdatum von der Buchhaltung),
  • der vollständig ausgefüllte und von der Honorarkraft unterschriebene Stundenzettel
Aufwandsentschädigungen

Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:

  • Auszahlungsbelege, denen zu entnehmen ist, wann die Aufwandsentschädigung an die ehrenamtliche Kraft ausgezahlt wurde (z.B. ein Kontoauszug, Barquittung oder eine Rechnung mit Stempel und Auszahlungsdatum von der Buchhaltung)
  • der vollständig ausgefüllte und von der ehrenamtlichen Kraft unterschriebene Stundenzettel
Sachausgaben

Bitte beachten Sie, dass nur ordentliche Rechnungen/Quittungen und keinerlei Eigenbelege anerkannt werden können. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zu häufig anfallenden Sachkostenpositionen:

  • Alle Gegenstände, die nicht unter Verbrauchmaterial fallen wie z.B. Musikinstrumente, technisches Equipment etc. gelten als Anschaffung. Anschaffungen unter 800 € müssen auf ihre Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu einer Anmietung geprüft werden und es müssen auf Anfrage Zahlen/Angebote vorgelegt werden können, die dies belegen. Anschaffungen ab 800€ gelten als Investitionen und sind in keinem Fall förderfähig.
  • Für Auftragsvergaben über 1.000 Euro werden drei schriftliche Angebote benötigt. Unter Auftragsvergaben fallen alle Honorardienstleistungen, die nichts mit der direkten Betreuung und künstlerischen Arbeit mit den Teilnehmenden zu tun haben, z.B. filmische oder fotografische Dokumentation des Projekts, Programmierung oder graphische Gestaltung von Werbematerialien.
  • Fahrtkosten zum Projektort werden bei "Zur Bühne" in der Regel nur für die Teilnehmer:innen erstattet. Fahrtkosten für Honorarkräfte (An- und Abreise) können nur abgerechnet werden, wenn im Vorfeld das Add-on „ländlicher Raum“ beantragt wurde. Hierzu wird ein ÖPNV Ticket (2. Klasse) oder eine ausgefüllte und unterschriebene Fahrtendokumentation als Beleg benötigt. Gleiches gilt für zusätzliche Fahrtkosten der Teilnehmenden, die über selbiges Add-on beantragt wurden.
  • Wenn Sie das Add-on „Vernetzungs- und Transfertreffen“ abrechnen möchten, füllen Sie bitte das dreiteilige Dokument „Vernetzungs- und Transfertreffen“ aus. Dieses besteht aus der Teilnehmendenliste (von jeder:jedem Teilnehmenden unterschrieben), der Abrechnungshilfe zur Berechnung der Pauschale und einer Vorlage für die Protokollierung des Treffens. Die Gesamtsumme der Vernetzungs- und Transfertreffen tragen Sie ebenfalls in die Belegliste unter Sachkosten ein.
  • Im Zuge der Add-ons „inklusive Projekte“ und „digitale Projekte“ verausgabte Sachkosten müssen ebenfalls in der Belegliste aufgeführt und entsprechend belegt werden können.
  • Zu den Sachausgaben zählen auch die Verpflegungspauschalen. Abgerechnet wird eine wirkliche Pauschale und es können keine Belege für Essen, Getränke, Catering o.ä. eingereicht werden. Eine Vorlage zur Berechnung der Verpflegungspauschale finden Sie zusammen mit einer Musterliste als Hilfestellung hier. Zum Ausfüllen der Liste benötigen Sie die ausgefüllte Teilnehmendenliste. Die Verpflegung der Honorarkräfte, Ehrenamtlichen und Mitarbeiter:innen in Eigenleistung kann wie beantragt und nach tatsächlicher Anwesenheit innerhalb derselben Liste abgerechnet werden. Die Summe pro Teilprojekt nehmen Sie bitte ebenfalls in die Belegliste auf. Das Datum der Zahlung ist hier der letzte Projekttag, Empfänger der Zahlung ist in diesem Fall ihr Haus.
  • Sofern KSK beantragt wurde, fällt auch diese Abrechnung unter die Sachkosten. Als Beleg benötigen wir einen Überweisungsbeleg an die KSK aus dem Bewilligungszeitraum. Ausreichend ist hier der Nachweis der monatlichen oder quartalsweisen Zahlung an die KSK.

Alle entstandenen Ausgaben für Ihr Projekt tragen Sie aufgeschlüsselt nach den drei Positionen Honorare, Aufwandsentschädigungen und Sachausgaben in die Belegliste ein. Die Belegliste enthält eine bereits ausgefüllte Musterliste als Hilfestellung für Sie sowie die einzelnen Tabellenblätter A) Honorare, B) Aufwandsentschädigungen und C) Sachausgaben zum Ausfüllen. Sollten Sie bereits einen Zwischennachweis erstellt haben, führen Sie die erstellte Belegliste einfach bis zum Ende des Projekts weiter.

Um die entstandenen Ausgaben nachzuweisen, müssen bei Ihnen alle Belege, Rechnungen, Verträge und Dokumente im Original vorliegen und im Falle einer Prüfung bereitgestellt werden können. Bereits erhaltene Fördersummen für Ausgaben, für die bei einer Prüfung keine Belege vorgelegt werden können, werden zurückgefordert.

Honorare

Honorare können abgerechnet werden bis zur beantragten Höhe. Als Honorare können bei „Kultur macht stark“ nur Stunden abgerechnet werden, die zusammen mit den Teilnehmenden und im Zusammenhang mit pädagogischer Betreuung und/oder künstlerischer Anleitung umgesetzt werden. Aufträge für Tätigkeiten auf Honorarbasis (siehe auch unter Sachkosten-Auftragsvergaben), die unabhängig von der Betreuung der Teilnehmenden stattfinden, fallen unter Sachkosten. Vor- und Nachbereitung der Honorarkräfte sowie Fahrtkosten sind bereits im Stundensatz enthalten und können nicht zusätzlich abgerechnet werden.

Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:

  • die Honorarverträge aller engagierten Honorarkräfte
  • Auszahlungsbelege, denen zu entnehmen ist, wann das Honorar an die Honorarkraft ausgezahlt wurde (z.B. ein Kontoauszug oder eine Rechnung mit Stempel und Auszahlungsdatum von der Buchhaltung),
  • der vollständig ausgefüllte und von der Honorarkraft unterschriebene Stundenzettel (Link ergänzen)
Aufwandsent-
schädigungen

Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:

  • Auszahlungsbelege, denen zu entnehmen ist, wann die Aufwandsentschädigung an die ehrenamtliche Kraft ausgezahlt wurde (z.B. ein Kontoauszug, Barquittung oder eine Rechnung mit Stempel und Auszahlungsdatum von der Buchhaltung)
  • der vollständig ausgefüllte und von der ehrenamtlichen Kraft unterschriebene Stundenzettel
Sachausgaben

Bitte beachten Sie, dass nur ordentliche Rechnungen/Quittungen und keinerlei Eigenbelege anerkannt werden können. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zu häufig anfallenden Sachkostenpositionen:

  • Alle Gegenstände, die nicht unter Verbrauchmaterial fallen wie z.B. Musikinstrumente, technisches Equipment etc. gelten als Anschaffung. Anschaffungen unter 800 € müssen auf ihre Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu einer Anmietung geprüft werden und es müssen auf Anfrage Zahlen/Angebote vorgelegt werden können, die dies belegen. Anschaffungen ab 800€ gelten als Investitionen und sind in keinem Fall förderfähig.
  • Für Auftragsvergaben über 1.000 Euro werden drei schriftliche Angebote benötigt. Unter Auftragsvergaben fallen alle Honorardienstleistungen, die nichts mit der direkten Betreuung und künstlerischen Arbeit mit den Teilnehmenden zu tun haben, z.B. filmische oder fotografische Dokumentation des Projekts, Programmierung oder graphische Gestaltung von Werbematerialien.
  • Fahrtkosten zum Projektort werden bei "Zur Bühne" in der Regel nur für die Teilnehmer:innen erstattet. Fahrtkosten für Honorarkräfte (An- und Abreise) können nur abgerechnet werden, wenn im Vorfeld das Add-on „ländlicher Raum“ beantragt wurde. Hierzu wird ein ÖPNV Ticket (2. Klasse) oder eine ausgefüllte und unterschriebene Fahrtendokumentation als Beleg benötigt. Gleiches gilt für zusätzliche Fahrtkosten der Teilnehmenden, die über selbiges Add-on beantragt wurden.
  • Wenn Sie das Add-on „Vernetzungs- und Transfertreffen“ abrechnen möchten, füllen Sie bitte das dreiteilige Dokument „Vernetzungs- und Transfertreffen“ aus. Dieses besteht aus der Teilnehmendenliste (von jeder:jedem Teilnehmenden unterschrieben), der Abrechnungshilfe zur Berechnung der Pauschale und einer Vorlage für die Protokollierung des Treffens. Die Gesamtsumme der Vernetzungs- und Transfertreffen tragen Sie ebenfalls in die Belegliste unter Sachkosten ein.
  • Im Zuge der Add-ons „inklusive Projekte“ und „digitale Projekte“ verausgabte Sachkosten müssen ebenfalls in der Belegliste aufgeführt und entsprechend belegt werden können.
  • Zu den Sachausgaben zählen auch die Verpflegungspauschalen. Abgerechnet wird eine wirkliche Pauschale und es können keine Belege für Essen, Getränke, Catering o.ä. eingereicht werden. Eine Vorlage zur Berechnung der Verpflegungspauschale finden Sie zusammen mit einer Musterliste als Hilfestellung hier. Zum Ausfüllen der Liste benötigen Sie die ausgefüllte Teilnehmendenliste. Die Verpflegung der Honorarkräfte, Ehrenamtlichen und Mitarbeiter:innen in Eigenleistung kann wie beantragt und nach tatsächlicher Anwesenheit innerhalb derselben Liste abgerechnet werden. Die Summe pro Teilprojekt nehmen Sie bitte ebenfalls in die Belegliste auf. Das Datum der Zahlung ist hier der letzte Projekttag, Empfänger der Zahlung ist in diesem Fall ihr Haus.
  • Sofern KSK beantragt wurde, fällt auch diese Abrechnung unter die Sachkosten. Als Beleg benötigen wir einen Überweisungsbeleg an die KSK aus dem Bewilligungszeitraum. Ausreichend ist hier der Nachweis der monatlichen oder quartalsweisen Zahlung an die KSK.

Sachbericht

Zur Dokumentation Ihres Projekts erstellen Sie einen Sachbericht in der Datenbank. Sehen Sie den Sachbericht als Antwort auf Ihren Antrag, inwieweit das Projekt wie geplant stattgefunden hat, ob die Ziele erreicht wurden und ob und welche Änderungen am Konzept oder den Ausgabenpositionen es eventuell gab. Ein kurzes Hilfevideo zur Erstellung des Verwendungsnachweises in der Datenbank finden Sie hier.

Neben inhaltlichen Angaben zu Ihrem Projekt werden an dieser Stelle auch alle getätigten Ausgaben von der Datenbank erfragt. Hierzu tragen Sie einfach die Gesamtsummen der drei Ausgabenpositionen Honorare, Aufwandsentschädigungen und Sachausgaben aus der Belegliste, die Sie zuvor schon ausgefüllt haben, ein.

Bevor Sie den Sachbericht final ausdrucken und von Intendanz und Kaufmännischer Geschäftsführung unterschreiben lassen, halten Sie - wie beim Antrag auch - bitte vorab Rücksprache mit dem "Zur Bühne"-Team.

Alles fertig. Und jetzt?

Nach der Fertigstellung des Verwendungsnachweises müssen folgende Unterlagen bei Ihnen bereitliegen:

  • der Verwendungsnachweis in der Datenbank eingereicht
  • die ausgefüllten Beleglisten (für Honorare, Aufwandsentschädigungen und Sachkosten)
  • alle Teilnehmendenlisten aus dem Projekt - von der Projektleitung unterschrieben
  • die Honorarverträge aller engagierten Honorarkräfte
  • die unterschriebenen Stundenzettel der Honorarkräfte bzw. ehrenamtlichen Kräfte im Original
  • Auszahlungsbelege zu allen ausgezahlten Honoraren und Aufwandsentschädigungen
  • alle Originalbelege der Sachkosten (keine Eigenbelege)
  • die ausgefüllte Liste zur Berechnung der Verpflegungspauschale
  • Falls das Add-on „Vernetzungs- und Transfertreffen“ beantragt wurde: Das ausgefüllte Dokument „Vernetzungs- und Transfertreffen“ bestehend aus Teilnehmendenliste  (von allen Teilnehmenden unterschrieben), Abrechnungshilfe und Protokoll
  • sollten Druckerzeugnisse abgerechnet werden oder Ausgaben für Projektdokumentationen (Video oder Fotos) getätigt worden sein, müssen jeweils Belegexemplare vorliegen

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, senden Sie uns eine Mail an projekte@buehnenverein.de, damit Sie einen Telefontermin mit dem „Zur Bühne“-Team vereinbaren können. Hängen Sie dieser Mail gerne auch die ausgefüllten Beleglisten an. In dem folgenden Telefonat kann der Verwendungsnachweis besprochen, sowie vereinbart werden, welche der gesammelten Unterlagen Sie uns zusenden müssen.

Das "Zur Bühne"-Team wünscht viel Erfolg und steht für alle Rückfragen zur Verfügung.