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Welche Vorraussetzungen muss ich als Antragsteller bei "Zur Bühne" erfüllen

Nachfolgend erläutern wir Ihnen die Grundbedingungen für einen Antrag bei "Zur Bühne" - wenn Sie Fragen zu einem der Punkte haben oder sich unsicher sind, ob Ihr Bündnis oder Ihr Haus den Vorgaben entspricht: rufen Sie uns an.

Welche Vorraussetzungen muss ich als Antragsteller bei "Zur Bühne" erfüllen

Nachfolgend erläutern wir Ihnen die Grundbedingungen für einen Antrag bei "Zur Bühne" - wenn Sie Fragen zu einem der Punkte haben oder sich unsicher sind, ob Ihr Bündnis oder Ihr Haus den Vorgaben entspricht: rufen Sie uns an.

Selbständig betriebenes Theater oder Orchester

Einen Antrag auf Fördermittel können bei "Zur Bühne" nur selbstständig betriebene Theater oder Orchester stellen.

Als selbstständig betrieben gelten solche Theater oder Orchester, die grundsätzlich alle künstlerischen Entscheidungen in Eigenverantwortung treffen und überwiegend eigen produzierte dramatische Werke mit den von ihnen angestellten Künstler:innen realisieren und diese in einem laufenden Spielbetrieb im eigenen Haus präsentieren. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden die Mitgliedstheater der INTHEGA, die ebenfalls aufgerufen sind, Anträge bei „Zur Bühne“ zu stellen. Die personellen Ressourcen und die Infrastruktur, die für die Abwicklung eines Projektes nötig sind, müssen gegeben sein.

Die Projektleitung und der/die Ansprechpartner:in sollten in der theaterpädagogischen Abteilung angestellt sein. Die Projektkoordination sowie die Projektabrechnung müssen über Mitarbeiter:innen des Theaters bzw. Orchesters erfolgen.

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Zwei Bündnispartner

Für einen Antrag bei "Zur Bühne" benötigen Sie mindestens zwei Bündnispartner, die das Projekt mit Ihnen gemeinsam auf die Beine stellen wollen. Als Bündnispartner können Sie Einrichtungen oder zivilgesellschaftliche Gruppierungen wählen, die lokal im Sozialraum verankert sind. Die Bündnispartner sollten Zugang zur Zielgruppe und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben. Ebenso sind personelle Ressourcen und die Infrastruktur der Partner sowie Erfahrung mit Projekten aus dem von Ihnen angedachten Bereich von Vorteil, damit sich alle gemeinsam gewinnbringend für das Projekt engagieren können. 

Haben Sie einen Bündnispartner mit Zugang zur Zielgruppe und brauchen noch einen Partner, der Sie bei Ihrem inhaltlichen Vorhaben unterstützen kann? Auch das ist möglich.

Beispiel: Wenn Sie die Zielgruppe über ein Bündnis mit dem offenen Treff im Stadtraum erreichen und für Ihr Vorhaben noch jemanden brauchen, der die Teilnehmer:innen im Umgang mit Pflanzensetzlingen schult, suchen Sie sich als zweiten Partner z.B. eine Gärtnerei.

Vorkasse

Ist Ihr Projekt erfolgreich durch unsere Jury bestätigt und von uns bewilligt worden, können Sie beginnen. Alle Ausgaben werden in der Regel größtenteils erst nach Abwicklung des Projektes und Prüfung des Verwendungsnachweises erstattet. Sie müssen demnach für das Projekt in Vorkasse gehen. Um jedoch einen besseren Überblick über den Stand der Ausgaben zu haben, werden gerne Abschlagszahlungen vereinbart. Um Abschlagszahlungen zu erhalten, muss eine belastbare Belegliste vorgelegt werden, die erläutert, wann mit welchen Ausgaben gerechnet wird, bzw. welche Ausgaben bereits angefallen sind. Alle ausgezahlten Bundesmittel sind entsprechend der Vorgaben des BMBF spätestens innerhalb von sechs Wochen auszugeben und abzurechnen.

Nach Ende des Projektes haben Sie zwei Monate Zeit, um den Verwendungsnachweis zu erstellen (siehe auch: Hilfe zur Abrechnung).

Sollte Ihr Projekt über einen Jahreswechsel hinausgehen, muss ein Zwischennachweis (nur finanzielle Auflistung, kein Sachbericht) bis zum 15. Februar erstellt werden. Die bis dahin entstandenen und eingereichten Ausgaben werden ebenfalls zeitnah und vor dem Ende der Projektlaufzeit ersetzt.

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Außerunterichtlichkeit
Außerunterrichtlich

Ein "Kultur macht stark" Projekt muss immer außerunterrichtlich stattfinden. Das heißt, dass eine Schule zwar Bündnispartner sein kann, das Projekt aber nicht Teil des Unterrichts sein darf. Die Teilnahme an einem "Zur Bühne"-Projekt darf nicht in die Notengebung mit einfließen und ist freiwillig im Sinne von "das Kind darf auch nach Hause gehen".

Wenn Sie ein Projekt mit einer Kita oder einem Kindergarten planen, achten Sie darauf, dass das Projekt zusätzlich zu den üblichen Aktivitäten läuft und dass die Teilnahme individuell von bzw. für jedes Kind getroffen wird. Die Abgrenzung vom Regelbetrieb der Einrichtung muss klar erkennbar sein.

Zielgruppe

Das Förderprogramm wurde ins Leben gerufen, um bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren eine kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Als bildungsbenachteiligt gelten Kinder und Jugendliche, auf die mindestens eine der im nationalen Bildungsbericht 2022 beschriebenen Risikolagen zutrifft:
1. soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile)
2. finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen)
3. eine bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).
Ebenfalls zur Zielgruppe von "Kultur macht stark" zählen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung.

Die Bündnisse müssen darstellen, wie die Zielgruppe erreicht werden soll. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Teilnehmer:innen aus einem Umfeld kommen, in dem die o.g. Risikolagen häufig vertreten sind. Das Erreichen der Zielgruppe kann sichergestellt werden, wenn mindestens einer der Bündnispartner nachweislich Zugang zur Zielgruppe hat (z.B. Jugendamt, Jugendzentrum, Schule in einem Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf) und deren Ansprache übernimmt. Für eine Teilnahme an den Angeboten ist es nicht notwendig, die Zugehörigkeit jedes einzelnen Teilnehmenden zur Zielgruppe nachzuweisen.

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Selbständig betriebenes Theater oder Orchester

Einen Antrag auf Fördermittel können bei "Zur Bühne" nur selbstständig betriebene Theater oder Orchester stellen.

Als selbstständig betrieben gelten solche Theater oder Orchester, die grundsätzlich alle künstlerischen Entscheidungen in Eigenverantwortung treffen und überwiegend eigen produzierte dramatische Werke mit den von ihnen angestellten Künstler:innen realisieren und diese in einem laufenden Spielbetrieb im eigenen Haus präsentieren. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden die Mitgliedstheater der INTHEGA, die ebenfalls aufgerufen sind, Anträge bei „Zur Bühne“ zu stellen. Die personellen Ressourcen und die Infrastruktur, die für die Abwicklung eines Projektes nötig sind, müssen gegeben sein.

Die Projektleitung und der/die Ansprechpartner:in sollten in der theaterpädagogischen Abteilung angestellt sein. Die Projektkoordination sowie die Projektabrechnung müssen über Mitarbeiter:innen des Theaters bzw. Orchesters erfolgen.

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Zwei Bündnispartner

Für einen Antrag bei "Zur Bühne" benötigen Sie mindestens zwei Bündnispartner, die das Projekt mit Ihnen gemeinsam auf die Beine stellen wollen. Als Bündnispartner können Sie Einrichtungen oder zivilgesellschaftliche Gruppierungen wählen, die lokal im Sozialraum verankert sind. Die Bündnispartner sollten Zugang zur Zielgruppe und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben. Ebenso sind personelle Ressourcen und die Infrastruktur der Partner sowie Erfahrung mit Projekten aus dem von Ihnen angedachten Bereich von Vorteil, damit sich alle gemeinsam gewinnbringend für das Projekt engagieren können. 

Haben Sie einen Bündnispartner mit Zugang zur Zielgruppe und brauchen noch einen Partner, der Sie bei Ihrem inhaltlichen Vorhaben unterstützen kann? Auch das ist möglich.

Beispiel: Wenn Sie die Zielgruppe über ein Bündnis mit dem offenen Treff im Stadtraum erreichen und für Ihr Vorhaben noch jemanden brauchen, der die Teilnehmer:innen im Umgang mit Pflanzensetzlingen schult, suchen Sie sich als zweiten Partner z.B. eine Gärtnerei.

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Vorkasse

Ist Ihr Projekt erfolgreich durch unsere Jury bestätigt und von uns bewilligt worden, können Sie beginnen. Alle Ausgaben werden in der Regel größtenteils erst nach Abwicklung des Projektes und Prüfung des Verwendungsnachweises erstattet. Sie müssen demnach für das Projekt in Vorkasse gehen. Um jedoch einen besseren Überblick über den Stand der Ausgaben zu haben, werden gerne Abschlagszahlungen vereinbart. Um Abschlagszahlungen zu erhalten, muss eine belastbare Belegliste vorgelegt werden, die erläutert wann mit welchen Ausgaben gerechnet wird, bzw. welche Ausgaben bereits angefallen sind. Alle ausgezahlten Bundesmittel sind entsprechend der Vorgaben des BMBF spätestens innerhalb von sechs Wochen auszugeben und abzurechnen.

Nach Ende des Projektes haben Sie zwei Monate Zeit, um den Verwendungsnachweis zu erstellen (siehe auch: Hilfe zur Abrechnung).

Sollte Ihr Projekt über einen Jahreswechsel hinausgehen, muss ein Zwischennachweis (nur finanzielle Auflistung, kein Sachbericht) bis zum 15. Februar erstellt werden. Die bis dahin entstandenen und eingereichten Ausgaben werden ebenfalls zeitnah und vor dem Ende der Projektlaufzeit ersetzt.

Außerunterichtlichkeit
Außerunterrichtlich

Ein "Kultur macht stark" Projekt muss immer außerunterrichtlich stattfinden. Das heißt, dass eine Schule zwar Bündnispartner sein kann, das Projekt aber nicht Teil des Unterrichts sein darf. Die Teilnahme an einem "Zur Bühne"-Projekt darf nicht in die Notengebung mit einfließen und ist freiwillig im Sinne von "das Kind darf auch nach Hause gehen".

Wenn Sie ein Projekt mit einer Kita oder einem Kindergarten planen, achten Sie darauf, dass das Projekt zusätzlich zu den üblichen Aktivitäten läuft und dass die Teilnahme individuell von bzw. für jedes Kind getroffen wird. Die Abgrenzung vom Regelbetrieb der Einrichtung muss klar erkennbar sein.

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Zielgruppe

Das Förderprogramm wurde ins Leben gerufen, um bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren eine kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Als bildungsbenachteiligt gelten Kinder und Jugendliche, auf die mindestens eine der im nationalen Bildungsbericht 2022 beschriebenen Risikolagen zutrifft:
1. soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile)
2. finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen)
3. eine bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).
Ebenfalls zur Zielgruppe von "Kultur macht stark" zählen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung.

Die Bündnisse müssen darstellen, wie die Zielgruppe erreicht werden soll. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Teilnehmer:innen aus einem Umfeld kommen, in dem die o.g. Risikolagen häufig vertreten sind. Das Erreichen der Zielgruppe kann sichergestellt werden, wenn mindestens einer der Bündnispartner nachweislich Zugang zur Zielgruppe hat (z.B. Jugendamt, Jugendzentrum, Schule in einem Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf) und deren Ansprache übernimmt. Für eine Teilnahme an den Angeboten ist es nicht notwendig, die Zugehörigkeit jedes einzelnen Teilnehmenden zur Zielgruppe nachzuweisen.