Da weder Sie noch potentielle Teilnehmer*innen in die Theater dürfen, muss das Theater, die Musik oder der Tanz zu den Kindern und Jugendlichen gehen können. Um neue und digitale Formen partizipativer Projekte zu ermöglichen, können bei „Zur Bühne“ ab jetzt laufend Förderanträge für digitale Projekte gestellt werden. Das reguläre Konzept von „Zur Bühne“ mussten wir dazu an manchen Stellen anpassen. Für alle erfahrenen Antragsteller*innen haben wir nachfolgend die Änderungen für digitale Projekte zusammengestellt. Über Neulinge freuen wir uns sehr und empfehlen als parallele Lektüre die „Hilfe zur Antragstellung“.
Rahmenbedingungen für die Antragstellung eines digitalen Projektes bei „Zur Bühne“: (vgl. dazu die regulären Rahmenbedingungen)
1. Antragsteller muss weiterhin ein selbständig betriebenes Theater oder Orchester sein.
2. Es müssen zwei Bündnispartner gefunden werden, die einen besonders engen Zugang zur „Kultur macht stark“-Zielgruppe haben und diese auch in Zeiten eines Kontaktverbots erreichen und ansprechen können (z.B. Schulen, die ihre Schüler auch über Schul-Emailverteiler erreichen können).
3. Das Theater/Orchester muss auch weiterhin in Vorkasse gehen. Bei finanziellen Engpässen können Zwischenabrufe getätigt werden.
4. Auch bei digitalen Projekten muss die Außerunterrichtlichkeit gewährleistet werden, z.B. darf bei der Zusammenarbeit mit einer Schule diese Ihren Schüler*innen nicht anordnen, verpflichtend am Projekt teilzunehmen.
5. Die Zielgruppe bleibt dieselbe
Projektformate digitaler Projekte
In der Datenbank können Sie auswählen, ob Sie einen Schnuppertag, Workshop, Ferienprogramm oder Inszenierungsprojekt durchführen wollen. Diese Formate sind angelegt für persönliche Begegnungen und weniger geeignet für digitale Projekte. Wir beschränken uns hier auf das Format „Workshop“, mit der zu Ihrem Konzept passenden Stundenzahl (20, 40 oder 60 Stunden). In jedem Fall sollte in Ihrem Projekt ein Endergebnis angestrebt werden. Ob Film, Collage, Hörspiel, Blog, Homepage, Interviews u.v.m. bleibt Ihnen und Ihren Teilnehmer*innen überlassen.
Bearbeitung des Antrags in der Datenbank / Änderungen im Vergleich zu regulären Projekten
1.4 Beschreibung des Projekts
Unter diesem Punkt erklären Sie bitte besonders ausführlich, wie tatsächlich die „Kultur macht stark“-Zielgruppe angesprochen werden kann und wie eine möglichst kontinuierliche Projektteilnahme erreicht werden kann. Welche Ziele verfolgt das Projekt und was für ein Endergebnis soll in dem Projekt erzielt werden?
Bitte beachten Sie: Auch auf digitalen Wegen sind gemeinsame Zeiten Bestandteil des Programms, d.h. es soll ein Projekt mit einer festen Gruppe sein und nicht nur z.B. die Erstellung von YouTube-Tutorials, die für jeden verfügbar ins Netz gestellt werden.
4.1 Projekte
Da wir uns mit diesen Projekten auf neue Wege begeben, ist hier besonders wichtig, die konkrete (auch technische) Umsetzung des Projektes zu erläutern. Was könnte das Ziel sein? Wie kann eine Partizipation der Jugendlichen aussehen? Wie können Arbeitsschritte dokumentiert und wie gemeinsam entschieden werden, wie der Verlauf des Projektes sein soll? Wie kann gewährleistet werden, dass alle mitmachen können? Sind die technischen Voraussetzungen für das Projekt für alle Teilnehmer*innen gegeben, bzw. so einfach, dass jeder nur ein Smartphone oder andere vorhandene Technik braucht?
5. Geplante Ausgaben
Bei Honoraren können - je nach Aufwand der technischen Umsetzung für die Honorarkräfte -nicht nur die eigentlichen Projektstunden, sondern auch die Zeit für die technische Erstellung von Materialien eingeplant und entlohnt werden, sofern sich diese in angemessenem Rahmen befinden. Unter Sachkosten können auch für den Projektzeitraum Lizenzen und/oder Software gemietet werden. Die Nutzung muss im Vorfeld mit dem „Zur Bühne“-Team abgestimmt werden. Bastelmaterial o.ä. könnte an die Teilnehmer*innen z.B. auch per Post verschickt werden, sofern dies benötigt wird.
Antrag einreichen
Für die Antragstellung dürfen alle Unterschriften digital eingeholt werden und auch der unterschriebene Antrag / Kooperationsvertrag / die Kalkulation kann in digitaler Form an „Zur Bühne“ geschickt werden. Sobald es möglich ist, sollen diese Dokumente dann im Original nachgereicht werden.
Abrechnung
Sollte auch diese in den Zeitraum der Corona-Maßnahmen fallen, darf auch die Abrechnung erstmal in digitaler Form erfolgen. Der Verwendungsnachweis inkl. der dazugehörigen Belege und Dokumente muss im Original nachgereicht werden.
Wie immer gilt: Bei allen Rückfragen sprechen Sie uns gerne an!
Ihr „Zur Bühne“-Team
Copyright Beitragsbild: planet_fox / Pixabay
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