Antragsfristen 2021

ANTRAGSFRISTEN 2021

1. Februar 
1. Mai
1. November

Digitale Projekte können nach wie vor ohne Fristeinhaltung beantragt werden.

Im Bewusstsein der Ausnahmesituation, die seit März 2020 die Theater/Orchester und alle Mitarbeiter*innen im Griff hält, haben wir nach Rücksprache mit dem BMBF eine Sonderregelung gefunden, so dass bis zum 1. November 2021 nicht nur Anträge für digitale Projekte, sondern auch für Präsenzprojekte eingereicht werden können, über die unabhängig von Fristen und zeitnah entschieden werden kann. Sobald Sie also eine Idee für ein Präsenzprojekt haben, die sich aktuell umsetzen lässt, sprechen Sie uns gerne an.

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